Was ist ein Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein mehrseitiges Beratungsinstrument, das Immobilienbesitzern hilft, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern und Energiekosten zu sparen. Er enthält detaillierte Informationen über den aktuellen Zustand der Gebäudehülle, der Dämmung, der Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen, Solarthermie und Heizungsanlagen und gibt Empfehlungen zu möglichen Optimierungen und Energieeinsparungen durch Modernisierungsmaßnahmen.

Der iSFP enthält auch Informationen über die Investitionskosten, die Amortisation, die Wirtschaftlichkeit, die CO2-Emissionen sowie die Entwicklung und die Förderkosten. Der Staat unterstützt die Erstellung eines iSFP einmalig mit einem Zuschuss von 80%, der jedoch auf 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 € für größere Objekte begrenzt ist.

Es gibt keine Verpflichtung, die Empfehlungen des iSFP umzusetzen, aber wenn Sie es tun, erhalten Sie einen attraktiven Förderbonus von 5% auf alle umzusetzenden Einzelmaßnahmen. Sie haben 15 Jahre Zeit, die zu fördernden Maßnahmen des Sanierungsfahrplans umzusetzen

Wie beantragen Sie den Sanierungsfahrplan

Sie treten mit uns in Kontakt: Telefonisch oder per Email
Die Beantragung der Förderung wird von uns übernommen
Wir machen einen Termin aus
Wir machen eine Begehung vor Ort
Sichtung der Bauunterlagen
Besprechung Ihrer Ziele
Aufzeichnung von Schwachstellen
Ausführliche Beratung zu Dämmung und Anlagentechnik
Erstellung eines mehrseitigen Sanierungsfahrplans
Übermittlung des Dokuments und Abschlußgespräch

Was ist zu Beachten

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hat ein Ausstellungsdatum und enthält detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie. Es besteht jedoch keine Pflicht, die empfohlenen Schritte umzusetzen. Der iSFP kann auch nur zu Informationszwecken genutzt werden. Sollten die Maßnahmen jedoch umgesetzt werden, gibt es eine 5 Prozent höhere Förderung auf einige Einzelmaßnahmen. Um diesen Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen die zu fördernden Maßnahmen spätestens 15 Jahre nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt worden sein.

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